Herzog zu Mecklenburg war von 1348 bis zum Ende der Monarchie der Adelstitel des regierenden Fürstenhauses von Mecklenburg. Auf ihn setzt zugleich die dynastische Zählung aller mecklenburgischen Regenten auf. Als Herzog zu Mecklenburg titelten ohne Unterschied alle männlichen Mitglieder der Fürstenfamilie, bis 1815 auch alle Regenten des Landes bzw. zweitweilig existierender Landesteile (zuletzt Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz) sowie auch alle männlichen Abkömmlinge des Geschlechts (Prinzen).
Abweichende Titel zur Unterscheidung von anderen Mitgliedern der Dynastie führten die jeweiligen mecklenburgischen Regenten erst seit der Standeserhöhung durch den Wiener Kongress 1815. Die Regenten beider Landesteile titelten seither als Großherzog von Mecklenburg, die jeweiligen Thronfolger als Erbgroßherzog von Mecklenburg, die zugehörigen Ehefrauen entsprechend in der weiblichen Titelform als Großherzogin bzw. Erbgroßherzogin.
Nach dem Sturz der Monarchie fielen die Titel Großherzog bzw. Erbgroßherzog ersatzlos fort, der frühere Adelstitel des Geschlechts wurde als Herzog zu Mecklenburg zum bürgerlichen Familienname der Nachkömmlinge umgewandelt. Umgangssprachlich wurden den mecklenburgischen Fürstentiteln zur besseren Unterscheidung oft die Bezeichnung des jeweiligen Landesteils oder fürstlichen Hauses (...-Schwerin, ...-Güstrow, ...-Strelitz) hinzugeführt. Diese erläuternden Titelzusätze waren zu keiner Zeit Bestandteil der offiziellen Titulatur.
Das in Gelres Wappenbuch abgebildete mecklenburgische Wappen zeigt in Gold (Gelb) einen golden gekrönten schwarzen Stierkopf mit heraushängender roter Zunge. Helmzier: ein rot-golden (gelb) tingiertes Schirmbrett (oder Pfähle), aus dem ein Pfauenstoß hervorgeht; zwischen Schirmbrett und Pfauenstoß ist der mecklenburgische Schild gesteckt. Decke: schwarz-gelb (gold). Die in Gelres Wappenbuch abgebildete Decke nimmt wahrscheinlich in Farbe und Gestaltung Bezug auf Schwerin. Das ursprüngliche Wappen des Hauses ist ein goldener Greif in Blau, der jetzt als Wappen der Herrschaft Rostock gilt.
Quellen: O. Hupp, Münchener Kalender 1895, H.G. Ströhl, Deutsche Wappenrolle, Stuttgart 1897. Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988. Nachrichtenportale im Internet: Heraldik-Wiki.