Kurmainz war das von den Kurfürsten und Erzbischöfen von Mainz verwaltete Territorium (Erzstift) im Heiligen Römischen Reich. Es gehörte mit Kurköln und Kurtrier zu den drei geistlichen Kurfürstentümern. Den drei rheinischen Erzbischöfen stand zusammen mit den Pfalzgrafen bei Rhein, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzögen von Sachsen und den Königen von Böhmen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs und Kaisers zu. Seit 1512 gehörte Kurmainz dem Kurrheinischen Reichskreis an. Quelle: Die Grenzen des Kurfürstentums und des Erzbistums stimmten geographisch nicht überein. Im Kurfürstentum (dem Erzstift) war der Mainzer Erzbischof reichsunmittelbarer Fürst und damit weltlicher Herrscher, im Erzbistum geistlicher Oberhirte.
Wappen: In Rot ein sechsspeichiges silbernes (weißes) Rad. Helmzier: ein fünfeckiges an den Ecken mit einer Pfauenfeder bestecktes silbernes (weißes) Schirmbrett, darin das Rad wie im Schild. Decke: rot-silber (weiß).
Quellen: Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988. Wikipedia Nachschlagewerke im Internet; Konrad Grünenbergs Wappenbuch von 1483 (hgg. von Graf Stillfried und Hildebrand 1875).