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Graf von Wittgenstein

Der Name Wittgenstein (Widechinstein) wird erstmals im Jahr 1174 urkundlich erwähnt, als sich Graf Werner I. nach einer kurz zuvor über der heutigen Stadt Laasphe mit diesem Namen angelegten Burg nennt. Die Enkel des Grafen Werner I. von Battenberg und Wittgenstein teilen sich den väterlichen Besitz. Im Jahr 1238 erhält Graf Siegfried I. das Land um den Oberlauf der Flüsse Lahn und Eder und nennt sich nun Siegfried von Wittgenstein. Damit beginnt die Geschichte einer eigenständigen Grafschaft Wittgenstein, deren männliche Linie mit Siegfried II. von Wittgenstein1359 erlischt. Durch Erbe kommt die Grafschaft an das Haus Sayn-Wittgenstein, das im Mannesstamme auf das Haus Sponheim zurückgeht. Seit 1605 ist das Geschlecht in die drei Linien Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Sayn-Wittgenstein-Sayn und Sayn-Wittgenstein-Hohenstein geteilt. Die beiden letzteren Linien sind 1663 bzw. 1948 erloschen. Ihre Erbnachfolge ging auf jünger Zweige der Berleburger Linie über.

Das Wittgensteiner Stammwappen zeigt in Silber zwei schwarze Pfähle. Auf dem Helm ein silbern-gestülpter schwarzer Turnierhut, besetzt mit 5 (die Anzahl variierte früher des Öfteren) abwechselnden silbernen und schwarzen Straußenfedern.

Quellen: J. Siebmachers großes Wappenbuch Band 4, Die Wappen des hohen deutschen Adels (2. Teil), Bauer und Raspe, Neustadt an der Aisch 1974.Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988. Nachrichtenportal im Internet: Wikipedia. 

 

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