Graf von Stolberg
Über die Abstammung der Grafen zu Stolberg gibt es über zehn verschiedene Theorien, von denen sich jedoch keine endgültig durchsetzen konnte. Am wahrscheinlichsten scheint eine Abstammung von den Grafen von Hohnstein zu sein. Als erster Vertreter dieser Familie kommt in einer Urkunde von 1210 Graf Heinrich zu Stolberg vor, der bereits 1200 als Graf Heinrich von Voigtstedt erwähnt wird. Während zunächst Voigtstedt bei Artern der Sitz dieses Grafengeschlechts war, wurde dies spätestens zu Beginn des 13. Jahrhunderts Stolberg (Harz). Die dortige Burg war bis zur Enteignung durch die Bodenreform 1945 im Besitz der Familie. 1429 gelang es den Grafen zu Stolberg im Rahmen eines Erbvertrages, die Grafschaft Wernigerode im Nordharz zu erwerben und dadurch ihr Einflussgebiet wesentlich zu erweitern. 1535 starb Eberhard IV. von Eppstein und sein Neffe Ludwig zu Stolberg erbte per Testament die Grafschaft Königstein mit der Residenz Burg Königstein im Taunus sowie die Herrschaft Gedern und Anteile am Amt Ortenberg. Königstein fiel 1581 an das Kurfürstentum Mainz, Gedern und Ortenberg sind bis in die Gegenwart im Besitz der Linien Wernigerode bzw. Roßla geblieben.
1645 erfolgte die dauerhafte Teilung in die ältere Hauptlinie Stolberg-Wernigerode und die jüngere Hauptlinie Stolberg-Stolberg. Von Stolberg-Wernigerode zweigte sich zu Beginn des 18. Jahrhunderts die Linien Stolberg-Gedern (bis 1804) und Stolberg-Schwarza (bis 1748) ab. Stolberg-Stolberg wurde 1706 in die beiden Linien Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla (bis 1982) geteilt. Vertreter der Linie Stolberg-Gedern erreichten 1742 die Erhebung in den Reichsfürstenstand durch Kaiser Karl VII. Im 18. Jahrhundert mussten die reichsunmittelbaren Grafen zu Stolberg-Wernigerode ihre Territorien dem Königreich Preußen und dem Kurfürstentum Hannover, die Grafen zu Stolberg-Stolberg sowie die Grafen zu Stolberg-Roßla die zwischen ihnen aufgeteilte Grafschaft Stolberg dem Kurfürstentum Sachsen unterordnen. Die 1804 ausgestorbene Linie der 1742 gefürsteten Grafen zu Stolberg-Gedern unterstand hingegen der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1806 verloren die Stolberger ihre Reichsgrafenwürde und wurden 1815 endgültig preußische Standesherren.
Der jeweilige Standesherr bzw. dessen erstgeborener Sohn und präsumtiver Nachfolger im Stammgut der Häuser Stolberg-Wernigerode bzw. Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla erhielt am 22. Oktober 1890 bzw. 1893 vom Kaiser Wilhelm II. die Genehmigung zum Führen des fürstlichen bzw. prinzlichen Titels. Ein Zweig der Linie Stolberg-Stolberg wurde 1980 dem niederländischen Adel einverleibt, jedoch ohne Anerkennung des Fürstentitels.
Das Stammwappen zeigt in Gold einen stehenden schwarzen Hirsch. Auf dem gekrönten Helm ein Pfauenstoß zwischen zwei silbernen (weißen) Straußenfedern. Decken: schwarz-gold.
Quellen: Ingo F. Walther, Codex Manesse. Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift. Frankfurt am Main 1988. Die Wappenrolle von Zürich, Ein heraldisches Denkmal des 14. Jahrhunderts in getreuer farbiger Nachbildung des Originals mit den Wappen aus dem Hause zum Loch, Zürich 1930, Orell Füssli Verlag. Otto Hupp, Münchener Kalender 1896. Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia.