Die Edelherren von Steinfurt starben im 15. Jahrhundert aus. Über eine Erbtochter fiel die Herrschaft im Jahr 1421 an Everwin Götterwick. Dieser gewann im selben Jahr auch die Grafschaft Bentheim. Die Bereiche der Grafschaft Bentheim und der Herrschaft Steinfurt wurden 1454 wieder getrennt. In Steinfurt wurde Arnold I. Nachfolger von Everwin. Durch dessen Heirat mit Katharina von Gemen fiel der Besitz Wevelinghoven bei Neuss an Steinfurt.
Wegen der Bedrängung Steinfurts durch die Bischöfe von Münster wurde die Herrschaft dem Reich als Lehen aufgetragen. Damit zusammen hing die Erhebung zu einer Reichsgrafschaft. Hinzu kamen die Verdienste von Everwin II. in den Kriegen Maximilians I. Dennoch fiel das Amt Rüschau im 16. Jahrhundert an das Hochstift Münster.
Die Grafschaft gehörte seit dem 16. Jahrhundert dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis sowie dem westfälischen Reichsgrafenkollegium an.
Im Jahr 1530 kam es zu einer zeitweiligen Wiedervereinigung von Bentheim und Steinfurt unter Arnold II. von Steinfurt. Unter dessen Herrschaft wurde in beiden Territorien seit 1544 die Augsburger Konfession eingeführt.
Der territoriale Bestand der Grafschaft wurde durch einen 1547 vom Hochstift Münster eingeleiteten Prozess vor dem Reichskammergericht in Frage gestellt. Münster zweifelte darin die Reichsunmittelbarkeit Steinfurts an.
In Steinfurt wurde Arnold III. Graf. Zu dessen Zeit verschärften sich die Auseinandersetzungen mit Münster. Arnold bestritt die geistliche Jurisdiktion der Fürstbischöfe und ließ die Johanniter vertreiben.
Unter Arnold IV., zu dessen Zeit Steinfurt seine größte territoriale Ausdehnung erreichte, wurde 1591 die reformierte Lehre eingeführt. Nach seinem Tod kam es zur Aufteilung des Besitzes unter seinen fünf Söhnen. Dies führte zu langen Konflikten innerhalb der Familie. Erst 1638 einigte man sich auf einen Vergleich. Arnold Jobst von Steinfurt erhielt Steinfurt, eine Tecklenburger Linie Wevelinghoven und Gronau. Ein weiterer Vergleich führte 1665 zur erneuten Trennung von Steinfurt und Bentheim. Unter Graf Philipp Konrad war die Steinfurter Position so geschwächt, dass von 1660 die Stadt Steinfurt durch Bischof Bernhard von Galen besetzt wurde. Dieser Zustand dauerte bis 1720.
Unter Graf Ernst, der nach familieninternen Auseinandersetzungen 1691 die Herrschaft in Steinfurt antrat, wurden in einem Hausgesetz die Unteilbarkeit und das Recht der Erstgeburt eingeführt. Nach dessen Tod schloss seine Witwe 1716 wegen der hohen Besatzungskosten und dem fortdauernden Prozess vor dem Reichskammergericht einen Vertrag mit dem Hochstift Münster. Danach verlor die Grafschaft einen Teil ihres Territoriums an das Hochstift Münster. Sie war seither im Wesentlichen auf das Amt und das Kirchspiel Burgsteinfurt beschränkt.
Im Jahr 1804 kam es zur Wiedervereinigung mit der Linie Bentheim. Nur zwei Jahre später wurde sie Teil des Großherzogtums Berg, fiel 1811 an Frankreich und 1815 an Preußen.
Das Stammwappen zeigt in Gold (Gelb) einen schwarzbewehrten roten Schwan. Auf dem Helm mit rot-goldener (gelber) Decke ein roter Schwanenrumpf mit goldenen Flügeln.
Quellen: J. Siebmacher Großes Wappenbuch, Band 3, Die Wappen des hohen deutschen Adels (1.Teil) Reprint von 1972, Neustadt an der Aisch. Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988. Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia und Heraldik-Wiki.