Der volle Name der zum Hochadel zählenden älteren hessischen Linie der Familie lautet Reichsgrafen von Schlitz genannt von Görtz (auch Goertz), derjenige der jüngeren, zum niederen Adel zählenden niedersächsischen Linie Grafen von Schlitz genannt von Görtz und von Wrisberg. Das Geschlecht hat seinen Stammsitz im hessischen Schlitz.
Wegen der Doppelbenennung (siehe auch Genanntname) kommt es häufig zu Fehlsortierungen unter dem Namen von Goertz oder Görtz. Die Familie der hessischen „von Schlitz genannt von Görtz“ ist nicht zu verwechseln mit den mittelalterlichen „Grafen von Görz“, die im Südalpenraum und Friaul ansässig waren.
Als erster der Herren von Schlitz erscheint urkundlich Ermenoldus de Slitese im Jahre 1116 als Ministeriale der Reichsabtei Fulda. In diesem Jahre kam das fuldische Lehen der heutigen Stadt Schlitz bei Fulda, das vorher den Grafen von Ziegenhain gehört hatte, an das Geschlecht, das sich nunmehr nach dem Ort benannte. Es baute im Laufe der Jahrhunderte dieses Lehen zu einer reichsunmittelbaren Herrschaft aus. Beim Hochstift Fulda bekleideten die Herren von Schlitz die Erbmarschallswürde.
Das Geschlecht war während des 12. bis 14. Jahrhunderts in der gesamten Rhöngegend verbreitet. Die auch von der Familie von der Tann vergebenen Namen Erminold, Gerlach und Irminger lassen sich in Schöffenbüchern und Sterberegistern bis in das 8. Jahrhundert zurückverfolgen, allerdings ist ein genealogischer Zusammenhang nicht nachweisbar.
Ab 1404 nannten sie sich „Schlitz von Görtz“ (in Dokumenten auch: Gurz oder Görz). Nach Einführung der Reformation 1563 und als Folge des Dreißigjährigen Krieges lösten sie sich von der Lehnsherrschaft des Reichsstifts Fulda. Sie waren seit dem 16. Jahrhundert Mitglieder der reichsfreien fränkischen Ritterschaft im Ritterkanton Rhön-Werra. 1677 wurden sie Reichsfreiherren und 1726 Reichsgrafen.
Die Familie erlangte 1804 im Reichstag des Heiligen Römischen Reichs mit Sitz und Stimme auf der Wetterauischen Grafenbank reichsständischen Rang. 1806 kam die Herrschaft unter die Oberhoheit des Großherzogtums Hessen. Ende des Jahres 1808 erhob Großherzog Ludewig I. das Familienoberhaupt zum Standesherren. 1829 erhielt der jeweilige Familiensenior vom Deutschen Bund das schon 1808 vom Großherzogtum Hessen zuerkannte Prädikat Erlaucht bestätigt. Die Familie wurde damit auch bundesweit als standesherrlich anerkannt und im Gotha bei den Fürstenhäusern der Zweiten Abteilung (ehemals regierender Hoher Adel) eingetragen.
Das Geschlecht teilte sich im 18. Jahrhundert in zwei Linien, in die ältere (seit 1829 standesherrliche) zu Schlitz und die jüngere in Braunschweig und Hannover, die sich „Görtz-Wrisberg“ nennt (siehe unten). Chef und einziger männlicher Vertreter der älteren, standesherrlichen Linie zu Schlitz ist heute Rüdiger-Maria Graf und Herr von Schlitz gen. von Görtz (* 1939).
Johann Eustach von Schlitz (1737–1821), ein jüngerer Sohn aus Schlitz, adoptierte seinen zukünftigen Schwiegersohn Hans von Labes (1763–1831), Gutsherr von Karstorf, der daraufhin den Familiennamen übernahm und gleichzeitig vom König in den Grafenstand erhoben wurde. Er erbaute nahe dem mecklenburgischen Hohen Demzin die Burg Schlitz.
Das Stammwappen zeigt in Silber zwei oben dreimal gezinnte schwarze Schrägbalken. Auf dem Helm mit schwarz-silberner Decke steht ein geschlossener wie der Schild bezeichneter Flug,
Quellen: O. Hupp, Münchener Kalender von 1900. Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia. Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988.