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Quadt ist der Name eines niederrheinischen Uradelsgeschlechts mit dem Stammhaus Blee bei Monheim, das mit dem Ritter Sybodo de Blegge 1262 urkundlich erscheint. Das Geschlecht verzweigte sich in mehrere Linien. Die seit 1752 gräfliche und reichsunmittelbare Linie zu Wickrath und Isny, seit 1901 gefürstet, zählt zum Hochadel.

Ältester nachgewiesener Angehöriger mit dem Namen des Geschlechts war Ritter Peter der Quade – sein Name leitet sich nicht von einem Ort her, sondern von quad (mnd.) = kwaad (ndl.) = schlimm, schlecht, böse –, der ab 1256 in Urkunden genannt wird. 1313 wird Johann genannt der Quade, Vogt zu Windeck, erwähnt.

Ritter Wilhelm II., er lebte um 1400, war der Stammvater der Linien zu BuschfeldWickrath (auch Wykradt) und Landskron. Die Linie Buschfeld (ansässig auf Haus Buschfeld seit 1447) erlosch 1757 und die Linie Landskron (von 1450 bis 1622 auf der Reichsburg Landskron ansässig), erlosch 1765. Zweige gab es zu AlsbachKreuzbergRode (Burg Schönrath) und Zoppenbroich.

Die Witwe von Wilhelm IV., Sophie, eine geborene von Burscheid, heiratete in zweiter Ehe Heinrich von Hompesch, der 1498 in Ermangelung eigener männlicher Nachkommen die reichsunmittelbare Herrschaft Wickrath seinen Stiefsöhnen Dietrich, Adolf und Stephan Quadt abtrat. Daraufhin erfolgte am 15. Juli 1502 die kaiserliche Belehnung und die Aufnahme des Geschlechts in das westfälische Reichsgrafenkollegium, ohne dass es dabei auch in den Reichsgrafenstand erhoben wurde. Mit der Übertragung eines reichsunmittelbaren Territoriums und der Aufnahme in das westfälische Reichsgrafenkollegium erlangte dieser Zweig des Geschlechtes die Reichsstandschaft und gehörte – anders als andere Zweige des Geschlechts – fortan zum Hohen Adel, der schließlich durch die formelle Erhebung in den Reichsgrafenstand 1752 befestigt wurde. Die ebenfalls reichsunmittelbare Grafschaft Reckheim erwarb 1564 Johann Quadt, Herr zu Wickrath durch Heirat, tauschte sie aber 1590 gegen anderen Besitz. Wilhelm Otto Friedrich von Quadt zu Wickrath und Schwanenberg ließ ab 1746 anstelle einer abgebrannten Burg das barocke Schloss Wickrath neu erbauen.

Neben dieser reichsständischen Linie gibt es bis heute eine nicht zum Hohen Adel gehörende freiherrliche Linie Quadt-Wyckrath-Hüchtenbruck. Die Familie von Hüchtenbruck starb 1716 mit Albert Georg im Mannesstamm aus. Zuvor hatte er den Sohn seiner ältesten Tochter Sybilla, Wilhelm Albrecht von Quadt zu Wickrath a. d. H. Zoppenbroich, als Erben eingesetzt. An die Erbschaft war die Bedingung geknüpft, dass Wilhelm Albrecht seinen Namen und sein Wappen mit denen der Hüchtenbrucks vereinte, was dieser 1706 tat. Zum Erbe gehörte das Hüchtenbruck'sche Schloss Gartrop, das bis 1805 im Besitz der Familie Quadt blieb. Wilhelm Karl Freiherr von Quadt-Wykradt-Hüchtenbruck (1732–1805), Herr zu Gartrop, Hövelen, Galen und Brühl, Erbmarschall des Herzogtums Kleve und Direktor der klevischen Stände, erhielt 1786 ein kgl. preußisches Grafendiplom. Andere Zweige, z. B. Bögge, verblieben im Freiherrenstand.

Mitglieder des Geschlechts waren Erb- und Landhofmeister des Herzogtums Geldern und Erbdroste der Grafschaft Zütphen infolge der 1568 erfolgten Heirat Dietrichs II. Quadt zu Wyckradt mit Maria von Flodrop zu Leuth.

Zeitweise im Besitz der Quaden/Quadt waren ferner Schloss Strauweiler (14. und 15. Jh.), Haus Bilkrath (1. Hälfte 15. Jh. bis 1596) und Burg Fischenich (1611–1725). Schwanenberg gehörte als Zubehör zur Herrschaft Wickrath. Die Linie auf Haus Buschfeld erweiterte ihren Besitz beträchtlich um: Bettendorf und Nothberg (mit der Nothberger Burg), Haus Iddelsfeld in Holweide, den Thurner Hof, Londorf, Meschenich, Lindweiler, Esch bei Köln, Burg Konradsheim, Burg Niederberg (erworben 1739 von Johann Sigismund Quadt von Buschfeld), ferner um Höfe zu Pafflich, zu Düstorff und Poll, Weingärten zu Embken und Ödekoven und Kellereien zu Wilhelmstein und Wassenberg. Die Linie zu Landskron war von Lutter Quad zu Isengarten und Hardenberg, einem Sohn des Wilhelm Quadt zu Wickrath, begründet worden, der 1441 Elisabeth von Saffenberg, Miterbin von Landskron und Tomberg, heiratete. Ihr Sohn Wilhelm verkaufte 1466 seinen Anteil an Burg Schönrath. Auch Myll und Oberwinter gehörten zum Besitz der Linie, Sophia von Pallandt brachte um 1550 Burg Flamersheim an ihren Ehemann Lutter Quadt, der im Auftrag seines Landesherrn Friedrich III. von der Pfalz in Oberwinter und seinen anderen Besitzungen die lutherische Lehre einführte.

Standeserhebungen

Das gesamte Geschlecht wurde 1620 durch kurfürstlich Kölnische Ausschreibung in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Freiherr Wilhelm Otto Friedrich von Quadt zu Wykradt und Schwanenberg, der Erbauer von Schloss Wickrath, wurde von Kaiser Franz I. am 16. April 1752 in den Reichsgrafenstand erhoben. Durch die französische Besetzung der linksrheinischen Gebiete im Jahre 1796 gingen dem Haus die Herrschaften Wickrath und Schwanenberg verloren.

Reichsabtei St. Georg in Isny

Als Entschädigung wurde der Familie durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 die Freie Reichsstadt Isny in Schwaben und die Reichsabtei St. Georgen mit dem Titel Reichsgrafschaft Isny sowie eine ewige Rente von 11.000 Gulden auf Ochsenhausen gewährt. Durch die Rheinbundakte von 1806 wurde die Reichsgrafschaft Isny unter die Souveränität des Königreiches Württemberg gestellt. Das gräfliche Haus erhielt 1815 von der Bundesversammlung des Deutschen Bundes die standesherrlichen Rechte und 1829 das Prädikat Erlaucht. Am 12. März 1901 wurde Graf Bertram von Quadt zu Wykradt und Isny in den bayrischen Fürstenstand (Primogenitur) mit dem Prädikat Durchlaucht erhoben. Die württembergische Genehmigung zum Gebrauch des Fürstentitels erfolgte am 12. April 1901. Die bayerische Verleihung des Prädikats Erlaucht für die Nachgeborenen erfolgte am 7. März 1911. Die entsprechende Genehmigung durch das Königreich Württemberg wurde am 4. Mai 1912 erteilt. Der Fürst wurde erblicher Reichsrat. Die fürstliche Linie von Quadt zu Wykradt und Isny ist bis heute in Isny ansässig.

Das Stammwappen zeigt in Rot zwei silberne (weiße) Wechselzinnenbalken. Auf dem Helm mit silber-roter Decke ein wachsender silberner Bär mit roten Flügeln, die mit dem Schildbild belegt sind.

Quellen: J. Siebmacher Großes Wappenbuch, Band 3, Die Wappen des hohen deutschen Adels (1.Teil) Reprint von 1972, Neustadt an der Aisch. Die Wappenrolle von Zürich, Ein heraldisches Denkmal des 14. Jahrhunderts in getreuer farbiger Nachbildung des Originals mit den Wappen aus dem Hause zum Loch, Zürich 1930, Orell Füssli Verlag. Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988.  O. Hupp, Münchener Kalender von 1899. Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia und Heraldik-Wiki.

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Quadt ist der Name eines niederrheinischen Uradelsgeschlechts mit dem Stammhaus Blee bei Monheim, das mit dem Ritter Sybodo de Blegge 1262 urkundlich erscheint. Das Geschlecht verzweigte sich in mehrere Linien. Die seit 1752 gräfliche und reichsunmittelbare Linie zu Wickrath und Isny, seit 1901 gefürstet, zählt zum Hochadel.

Ältester nachgewiesener Angehöriger mit dem Namen des Geschlechts war Ritter Peter der Quade – sein Name leitet sich nicht von einem Ort her, sondern von quad (mnd.) = kwaad (ndl.) = schlimm, schlecht, böse –, der ab 1256 in Urkunden genannt wird. 1313 wird Johann genannt der Quade, Vogt zu Windeck, erwähnt.

Ritter Wilhelm II., er lebte um 1400, war der Stammvater der Linien zu BuschfeldWickrath (auch Wykradt) und Landskron. Die Linie Buschfeld (ansässig auf Haus Buschfeld seit 1447) erlosch 1757 und die Linie Landskron (von 1450 bis 1622 auf der Reichsburg Landskron ansässig), erlosch 1765. Zweige gab es zu AlsbachKreuzbergRode (Burg Schönrath) und Zoppenbroich.

Die Witwe von Wilhelm IV., Sophie, eine geborene von Burscheid, heiratete in zweiter Ehe Heinrich von Hompesch, der 1498 in Ermangelung eigener männlicher Nachkommen die reichsunmittelbare Herrschaft Wickrath seinen Stiefsöhnen Dietrich, Adolf und Stephan Quadt abtrat. Daraufhin erfolgte am 15. Juli 1502 die kaiserliche Belehnung und die Aufnahme des Geschlechts in das westfälische Reichsgrafenkollegium, ohne dass es dabei auch in den Reichsgrafenstand erhoben wurde. Mit der Übertragung eines reichsunmittelbaren Territoriums und der Aufnahme in das westfälische Reichsgrafenkollegium erlangte dieser Zweig des Geschlechtes die Reichsstandschaft und gehörte – anders als andere Zweige des Geschlechts – fortan zum Hohen Adel, der schließlich durch die formelle Erhebung in den Reichsgrafenstand 1752 befestigt wurde. Die ebenfalls reichsunmittelbare Grafschaft Reckheim erwarb 1564 Johann Quadt, Herr zu Wickrath durch Heirat, tauschte sie aber 1590 gegen anderen Besitz. Wilhelm Otto Friedrich von Quadt zu Wickrath und Schwanenberg ließ ab 1746 anstelle einer abgebrannten Burg das barocke Schloss Wickrath neu erbauen.

Neben dieser reichsständischen Linie gibt es bis heute eine nicht zum Hohen Adel gehörende freiherrliche Linie Quadt-Wyckrath-Hüchtenbruck. Die Familie von Hüchtenbruck starb 1716 mit Albert Georg im Mannesstamm aus. Zuvor hatte er den Sohn seiner ältesten Tochter Sybilla, Wilhelm Albrecht von Quadt zu Wickrath a. d. H. Zoppenbroich, als Erben eingesetzt. An die Erbschaft war die Bedingung geknüpft, dass Wilhelm Albrecht seinen Namen und sein Wappen mit denen der Hüchtenbrucks vereinte, was dieser 1706 tat. Zum Erbe gehörte das Hüchtenbruck'sche Schloss Gartrop, das bis 1805 im Besitz der Familie Quadt blieb. Wilhelm Karl Freiherr von Quadt-Wykradt-Hüchtenbruck (1732–1805), Herr zu Gartrop, Hövelen, Galen und Brühl, Erbmarschall des Herzogtums Kleve und Direktor der klevischen Stände, erhielt 1786 ein kgl. preußisches Grafendiplom. Andere Zweige, z. B. Bögge, verblieben im Freiherrenstand.

Mitglieder des Geschlechts waren Erb- und Landhofmeister des Herzogtums Geldern und Erbdroste der Grafschaft Zütphen infolge der 1568 erfolgten Heirat Dietrichs II. Quadt zu Wyckradt mit Maria von Flodrop zu Leuth.

Zeitweise im Besitz der Quaden/Quadt waren ferner Schloss Strauweiler (14. und 15. Jh.), Haus Bilkrath (1. Hälfte 15. Jh. bis 1596) und Burg Fischenich (1611–1725). Schwanenberg gehörte als Zubehör zur Herrschaft Wickrath. Die Linie auf Haus Buschfeld erweiterte ihren Besitz beträchtlich um: Bettendorf und Nothberg (mit der Nothberger Burg), Haus Iddelsfeld in Holweide, den Thurner Hof, Londorf, Meschenich, Lindweiler, Esch bei Köln, Burg Konradsheim, Burg Niederberg (erworben 1739 von Johann Sigismund Quadt von Buschfeld), ferner um Höfe zu Pafflich, zu Düstorff und Poll, Weingärten zu Embken und Ödekoven und Kellereien zu Wilhelmstein und Wassenberg. Die Linie zu Landskron war von Lutter Quad zu Isengarten und Hardenberg, einem Sohn des Wilhelm Quadt zu Wickrath, begründet worden, der 1441 Elisabeth von Saffenberg, Miterbin von Landskron und Tomberg, heiratete. Ihr Sohn Wilhelm verkaufte 1466 seinen Anteil an Burg Schönrath. Auch Myll und Oberwinter gehörten zum Besitz der Linie, Sophia von Pallandt brachte um 1550 Burg Flamersheim an ihren Ehemann Lutter Quadt, der im Auftrag seines Landesherrn Friedrich III. von der Pfalz in Oberwinter und seinen anderen Besitzungen die lutherische Lehre einführte.

Standeserhebungen

Das gesamte Geschlecht wurde 1620 durch kurfürstlich Kölnische Ausschreibung in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Freiherr Wilhelm Otto Friedrich von Quadt zu Wykradt und Schwanenberg, der Erbauer von Schloss Wickrath, wurde von Kaiser Franz I. am 16. April 1752 in den Reichsgrafenstand erhoben. Durch die französische Besetzung der linksrheinischen Gebiete im Jahre 1796 gingen dem Haus die Herrschaften Wickrath und Schwanenberg verloren.

Reichsabtei St. Georg in Isny

Als Entschädigung wurde der Familie durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 die Freie Reichsstadt Isny in Schwaben und die Reichsabtei St. Georgen mit dem Titel Reichsgrafschaft Isny sowie eine ewige Rente von 11.000 Gulden auf Ochsenhausen gewährt. Durch die Rheinbundakte von 1806 wurde die Reichsgrafschaft Isny unter die Souveränität des Königreiches Württemberg gestellt. Das gräfliche Haus erhielt 1815 von der Bundesversammlung des Deutschen Bundes die standesherrlichen Rechte und 1829 das Prädikat Erlaucht. Am 12. März 1901 wurde Graf Bertram von Quadt zu Wykradt und Isny in den bayrischen Fürstenstand (Primogenitur) mit dem Prädikat Durchlaucht erhoben. Die württembergische Genehmigung zum Gebrauch des Fürstentitels erfolgte am 12. April 1901. Die bayerische Verleihung des Prädikats Erlaucht für die Nachgeborenen erfolgte am 7. März 1911. Die entsprechende Genehmigung durch das Königreich Württemberg wurde am 4. Mai 1912 erteilt. Der Fürst wurde erblicher Reichsrat. Die fürstliche Linie von Quadt zu Wykradt und Isny ist bis heute in Isny ansässig.

Das Stammwappen zeigt in Rot zwei silberne (weiße) Wechselzinnenbalken. Auf dem Helm mit silber-roter Decke ein wachsender silberner Bär mit roten Flügeln, die mit dem Schildbild belegt sind.

Quellen: J. Siebmacher Großes Wappenbuch, Band 3, Die Wappen des hohen deutschen Adels (1.Teil) Reprint von 1972, Neustadt an der Aisch. Die Wappenrolle von Zürich, Ein heraldisches Denkmal des 14. Jahrhunderts in getreuer farbiger Nachbildung des Originals mit den Wappen aus dem Hause zum Loch, Zürich 1930, Orell Füssli Verlag. Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988.  O. Hupp, Münchener Kalender von 1899. Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia und Heraldik-Wiki.

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