Plotho ist der Name eines alten, hochfreien Adelsgeschlechts aus dem Erzbistum Magdeburg. Der Stammsitz der Herren von Plotho war die Wasserburg Plothe in Altenplathow, heute ein Stadtteil von Genthin. Zweige der Familie bestehen bis heute. Die Familie ist vermutlich wendischer Abstammung und war ein alteingesessenes slawisches Herrengeschlecht. Sie erscheint erstmals 1135 mit Hermannus de Plothe als Zeuge in einer Urkunde des Erzbischofs Conrad von Magdeburg. Im Jahre 1170 erscheint Johann Plotho urkundlich als Zeuge. 1171 wird ein Johannes, Herr zu Plothe, mit dem Titel Edler Herr von Plotho in einem Privileg des königlichen Amtes Altenplathow genannt.
Die Brüder Johann und Gebhard von Plothe verliehen 1237 der Stadt Kyritz das Stendalsche Stadtrecht. 1245 erteilte Johannes dei gratia dominus de Plothe und seine Verwandten der Gewandschneidergilde in Kyritz ein Privilegum. In Kyritz besaßen sie auch eine Münzprägestätte. Mit dem Tod von Burgherr Wolf von Plotho 1294 fiel die Burg und die Herrschaft, Altenplathow, Genthin und zahlreiche weitere Dörfer, an das Erzbistum Magdeburg. Die Herren von Plotho wurden Ministeriale der Magdeburger Erzbischöfe und bekleideten in deren Herrschaftsgebieten hohe Ämter. Schon früh bestanden aber auch Lehnsverhältnisse zu den Markgrafen von Brandenburg. Die sichere Stammreihe beginnt erst 1378 mit dem Edlen Gebhard von Plotho auf Parey, Jerichow und Plote.
Der Grundbesitz konnte im Laufe der Zeit erheblich erweitert werden. Im Erzbistum Magdeburg besaßen die Herren von Plotho unter anderen Schloss und Herrschaft Parey, Lüttgenziatz (heute ein Ortsteil von Möckern), Genthin, Zerben, Ringfurth und Ihleburg. Ende des 15. Jahrhunderts gelangte als Pfand Gerbstedt mit Kloster in der Grafschaft Mansfeld und im 16. Jahrhundert die Burg Weißandt-Gölzau im Fürstentum Anhalt in Familienbesitz.
In Flandern konnten Mitglieder der Familie im 16. Jahrhundert unter anderem die Herrschaften Engelmünster (Ingelmunster), Vive und Rosebeck erwerben. Während des 19. Jahrhunderts wurden verschiedene Zweige auch in Ostpreußen, Schlesien und im bayerischen Vogtland besitzlich.
Die männliche flandersche Linie der Familie starb mit dem Ableben von Charles Louis Marie Ghislain Baron de Plotho et d’Ingelmunster (Westflandern) 1825 und seines Bruders Ferdinand Maximilien Auguste Ghislain († 19. Januar 1835) aus. Bereits der erstere hatte seine Besitztümer Charles Albéric Clement Descantons de Montblanc zusammen mit seiner Schwester Suzanne Agathe Félicité vermacht. Der Jüngere, ebenfalls kinderlose vermachte sein Eigentum auch Montblanc, der erst am 30. Juni 1841 durch Louis-Philippe I. von Frankreich geadelt wurde. Zum 20. Juli erfolgte die Erhebung in den Grafenstand durch Leopold I., König der Belgier.
Der preußische Zweig focht diese Hinterlassenschaften an. Die preußischen Barone übernahmen die dortigen Besitztümer. Montblanc prozessierte in Magdeburg, Halberstadt und vor dem preußischen Obertribunal durch drei Instanzen und verlor. Im Gegenzug prozessierten die Preußen um Ingelmunster. Sie verloren vor belgischen Gerichten, so dass Charles Descantons de Montblanc dann die belgischen Besitztümer von seinem Vater übernehmen konnte.
Otto, Gebhard und Johann, die drei Söhne von Gebhard, Edler Herr von Plotho auf Jerichow, begründeten Mitte des 15. Jahrhunderts drei Linien. Aus der Ottoschen, auch Jerichow’schen Linie, entstammte Sebastian von Plotho, der 1540 Dompropst zu Merseburg wurde. Angehörige dieses Zweiges dienten aber auch dem französischen König als Kriegsoberste. Die Linie erlosch im 16. Jahrhundert. Gebhard war der Stammvater der Linien mit Stammsitzen in Parey und Grabow. Aus der Pareyschen Linie kam Ludwig Otto von Plotho, Herr auf unter anderen Parey und Gerbstedt, der 1731 als königlich preußischer wirklicher geheimer Staatsrat und Präsident des Oberappellationsgerichts starb. Sein Sohn Erich Christoph von Plotho war Gesandter und bevollmächtigter Minister von Friedrich dem Großen mit der Würde eines geheimen Staatsrates und Kriegsministers. Die dritte Johannische Linie gelangte nach Holland. Aus diesem Zweig stammte Wolfgang Edler von Plotho, der am 13. September 1643 zu Wien von Kaiser Ferdinand III. für sich und seine Nachkommen in den Reichsfreiherrenstand erhoben wurde. Er trug nun den Titel „Freiherr von Engelmünster auf Parey und Wilzensandt“, sein alter Herrenstand wurde im Diplom ebenfalls bestätigt. Engelmünster war eine Baronie in Flandern, die Angehörige dieser Linie bereits im 16. Jahrhundert käuflich erwarben.
Auf Grund der Zugehörigkeit zum Johanniterorden wurden 1814 im Königreich Bayern zwei Angehörige des Geschlechts in die Adelsmatrikel eingetragen. Am 15. Oktober 1840 erhielt Wilhelm Heinrich von Plotho die Erbkämmererwürde im Herzogtum Magdeburg, die durch allerhöchsten Erlass vom 6. November 1846 an das alte plothosche Mannlehn Parey geknüpft wurde. 1878 erfolgte im Königreich Preußen die Anerkennung als Edle Herren und Freiherren für alle Mitglieder der Familie.
Das Wappen zeigt in Silber eine rote Lilie mit goldenem Bund. Auf dem gekrönten Helm mit rot-silberner Decke eine rote Lilie zwischen zwei nach außen gelehnten Mohrenrümpfen mit weißer Federkrone, in grünem Kleide mit goldenem Kragen.
Die Lilie aus dem Familienwappen der Herren von Plotho erscheint noch heute in einigen Kreis-, Stadt- und Gemeindewappen im nördlichen Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Quellen: O. Hupp, Münchener Kalender von 1916. Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia. Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988.