Burggrafschaft Magdeburg
Der schon in karolingischer Zeit für den Handel mit den Slawen wichtige Ort Magdeburg wurde unter Kaiser Otto I. zum Sitz des Erzbistums erhoben und seit 968 von einem kaiserlichen Statthalter, dem späteren Burggrafen, verwaltet. Bis 1014 lag das Burggrafenamt bei den Grafen von Walbeck, danach bei denen von Plötzke. 1118 kam es an Graf Wiprecht von Groitzsch, der es mit der Vogtei Halle vereinte. Ab 1136 hatten es die Herren von Querfurt inne. Erzbischof Konrad II. von Magdeburg kaufte das Burggrafenamt 1269, um es den askanischen Herzögen von Sachsen als erzbischöfliches Lehen zu vergeben. Diese verpfändeten das Lehen 1294 wieder an das Erzbistum zurück. Mit dem Aussterben der kurfürstlichen askanischen Linie Sachsen-Wittenberg im Jahre 1422 zog König Sigismund das Burggrafenamt als erledigtes Lehen ein und vergab es 1425 an den neuen wettinischen Kurfürsten Friedrich den Streitbaren. Da es sich jedoch als Pfand im Besitz des Erzbistums Magdeburg befand, konnte es erst 1538 mit hohen Kosten durch den ernestinischen Kurfürsten Johann Friedrich den Großmütigen eingelöst werden.
Die Burggrafschaft umfasste die burggräflichen Rechte zu Magdeburg und Halle sowie die Ämter Gommern, Elbenau, Grottau und Ranis. Die Streitigkeiten um das Burggrafenamt waren aber noch lange nicht beendet. Erst 1579 wurde zwischen dem albertinischen Kurfürsten August und dem Erzbistum Magdeburg festgelegt, dass das Kurfürstentum Sachsen auf das Burggrafenamt verzichtete, aber dafür die vier dazugehörigen Ämter und einen Großteil der Grafschaft Mansfeld erhielt. Allerdings machte der Kurfürst von Sachsen geltend, dass es nur ihm und seinen Nachkommen zustand, den Titel und das Wappen der Burggrafen von Magdeburg führen zu dürfen. Da die Erzbischöfe von Magdeburg schon seit dem 16. Jahrhundert von den Hohenzollern des Hauses Brandenburg gestellt wurden, kam das Erzstift Magdeburg nach den Bestimmungen des westfälischen Friedens und seiner Säkularisierung 1680 als Herzogtum Magdeburg an Kurbrandenburg und damit an das spätere Königreich Preußen. Aus großen Teilen des preußischen Regierungsbezirks Magdeburg entstand nach 1945 das Land Sachsen-Anhalt.
Das hier in stilistischer Anlehnung an den Codex Manesse dargestellte Wappen der Burggrafschaft Magdeburg ist gespalten, vorne in Rot ein halber silberner Adler mit goldener Bewehrung und Bekrönung am Spalt, hinten von Rot und Silber siebenmal geteilt. Auf dem gekrönten Helm mit rot-silberner Decke zwei siebenmal von Rot und Silber geteilte Hörner.
Während der Adler für das kaiserliche Amt steht, sind die sieben Balken aus dem Wappen des edelfreien Geschlechts der Herren von Querfurt entlehnt. Für die Helmzier gibt es auch andere Variationen.
Quellen: Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988. Nachrichtenportale im Internet: Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Wikipedia.