Lüttwitz ist der Name eines alten schlesischen Adelsgeschlechts. Die Herren von Lüttwitz kamen ursprünglich aus dem Oberlausitzer Uradel. Zweige der Familie bestehen bis heute.
Das Geschlecht erscheint mit seinem Stammvater Lutholdus de Luptycz (Luptitz) erstmals 1321 und 1338 urkundlich im Gefolge Herzog Heinrichs I. von Schlesien. Luthold, der ursprünglich dem Oberlausitzer Adel angehörte, kam aus Herwigsdorf im Herzogtum Glogau, das 1251 bei der Teilung des Herzogtums Schlesien entstand. . Am 16. Februar 1396 tritt das Geschlecht mit Heinrich Loptitz, Substitut der Glogauer Vikare, und mit Hans Luptitz in einer Urkunde des Herzogs Conrad II. von Oels in Schlesien auf. Die Familie teilte sich um 1400 in drei Stämme, von denen heute noch der Stamm Alt-Raudten und der Stamm Reuthau bestehen.
Der Name änderte sich im Laufe der Jahrhunderte von Luptitz über Löptitz, Lypticz, Luptwitz, Lüptwitz zu Lüttwitz; die letzte Form wurde im Laufe des 17. Jahrhunderts fest.
Zahlreiche Angehörige der Familie erlangten im Laufe der Zeit einflussreiche Staats-, Hof- und Militärämter unter anderem auch in Preußen, gelangten aber auch zu hohen geistlichen Würden.
Stamm Alt-Raudten
Dieser Stamm erscheint bereits 1409 urkundlich auf Alt Raudten. Heinrich Sigmund von Lüttwitz (1696–1746), auf Kriechen, Kaiserlicher Generalmajor, bediente sich seit etwa 1730 des Freiherrentitels. Seine Enkel, die Brüder Rudolf Freiherr von Lüttwitz, auf Simmenau, und Theodor Freiherr von Lüttwitz, auf Mittelsteine in Schlesien, bekamen am 14. Dezember 1845 in Charlottenburg vom König von Preußen eine schriftliche Anerkennung des erblichen preußischen Freiherrenstandes.
Stamm Reuthau
Balthasar Friedrich von Lüttwitz, auf Schönborn usw., erhielt am 6. November 1741 in Breslau den erblichen preußischen Freiherrenstand. Seine Neffen Hans Wolff von Lüttwitz, auf Wallwitz usw., Repräsentant der Niederschlesischen Landschaft in Breslau, und Hartlieb von Lüttwitz, königlich preußischer Hofrat und Regierungsrat, erhielten am 20. Februar 1788 in Berlin die königliche Erlaubnis zur Führung des erblichen preußischen Freiherrentitels.
Frankenberg-Lüttwitz
Durch königlich preußische Bestätigung vom 29. September 1816 erhielt Heinrich Ernst Boguslaw von Lüttwitz, preußischer Major der Gardes du Corps, als Erb- und Majoratsherr auf Bielwiese bei Steinau die Erlaubnis, unter Vereinigung des von Frankenbergischen Wappens mit dem seinigen, den Namen von Frankenberg-Lüttwitz anzunehmen.
Lüttwitz-Kerstan
Stammvater dieser von einer Lüttwitz-Tochter abstammenden Linie ist Eduard Kerstan, auf Ober-, Mittel- und Nieder-Töschwitz bei Alt-Raudten in Schlesien. Er hatte vor 1827 Auguste von Lüttwitz (1790–1855), aus dem Hause Schönau bei Glogau, geheiratet. Deren Sohn Arthur Kerstan, auf Krischütz im Kreis Wohlau, preußischer Hauptmann a. D., war seit 1. April 1868 Adoptivsohn der Auguste von Johnston, geborene von Lüttwitz (1794–1875), auf Talbendorf. Er erhielt vom König den erblichen preußischen Adelsstand als von Lüttwitz-Kerstan am 26. Januar 1870 in Berlin.
Das Wappen der Freiherren zeigt in Silber drei mit den Sachsen nach innen gewendete schwarze Adlerflügel, der oberste ist quergelegt. Auf dem gekrönten* Helm mit schwarz-silberner Decke zwei silberne Kammräder vor drei (schwarz-silber-schwarzen) Straußenfedern. (*das Stammwappen ist ungekrönt).
Quellen: Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia. Schlesisches Wappenbuch, Goerlitz 1847. Kupferstich von 1820. Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988.