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Die Freiherren von Hornstein mit den Stammhäusern Hornstain (Horenstain) und Hertenstain bei Sigmaringen gehören zum schwäbischen Uradel. Das Geschlecht wird urkundlich erstmals 1243 mit Manegold von Hertenstain und 1247 mit seinem Bruder Heinrich von Hornstain erwähnt. Nach dem Erlöschen verschiedener Familienzweige, die Linie Hornstein-Grüningen blüht heute noch, kommen die Hornsteiner  ab 1579 nach und nach in den Besitz des Reichslehen Hohenstoffeln mit den Orten: Weiterdingen, Binningen, Bietingen, und dem Burgstall Homboll. 1653 werden die Hornsteiner durch Kaiser Ferdinand III. in den Freiherrenstand gehoben und das Hornsteiner Wappen mit dem Hohenstoffelschen gemehrt. Balthasar Ferdinand von Hornstein (1614–1685) war Direktor der Reichsritterschaft des Kantons Hegau, Allgäu und Bodensee. 1686 erfolgt die Erbteilung in Hornstein-Binningen, Hornstein-Grüningen und Hornstein-Weiterdingen.

Das Stammwappen zeigt in Blau auf schwebendem goldenen (gelben) Dreiberg eine gebogene silberne Hirschstange. Auf dem Helm mit blau-silberner (weißer) Decke das Schildbild.

Quellen: Wikipedia, Otto von Alberti: Württembergisches Adels- und Wappenbuch. Kohlhammer, Stuttgart 1889–1916

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