Heinrich von Hohenlohe 7. Hochmeister des Deutschen Ordens 1244 – 1249
Heinrich war Angehöriger des fränkischen Adelsgeschlechts Hohenlohe. Sein Vater war Graf Heinrich von Hohenlohe († nach 1212), seine Mutter war Adelheid von Gundelfingen († nach 1230). Nach dem Tod seines Vaters beerbte diesen Heinrichs älterer Bruder Gottfried als neuer Graf von Hohenlohe. Heinrich war 1218 Domherr in Würzburg.
Er trat um 1219, zusammen mit seinen Brüdern Andreas und Friedrich, in den Deutschen Orden ein. Gemeinsam brachten sie bei ihrem Eintritt in den Orden Mergentheim als Schenkung ein. Zu Zeiten Herrmann von Salzas war er bereits in den Jahren 1232–1242 Deutschmeister des Deutschen Ordens, so dass ihm alle deutschen Kommenden unterstanden.
Im Jahre 1237 wurde er zudem in den Regentschaftsrat für den unmündigen deutschen König Konrad IV. berufen. Sein Einfluss muss zu dieser Zeit sehr groß gewesen sein, da ein Zeitgenosse schrieb, dass „einige Deutschordensbrüder“ Deutschland regierten. Zu diesen Deutschordensrittern muss auch Heinrich gezählt haben. Heinrichs Bruder Andreas gründete in dieser Zeit auch das Deutsch-Ordenshaus in Mergentheim.
1244 wurde Heinrich zum siebten Hochmeister des Ordens gewählt.
Er erreichte, dass Papst Innozenz IV. dem Deutschen Orden gestattete seine Regel zu ändern, was bis dato nicht erlaubt war. Allerdings sollte die Regeländerung nach Willen des Papstes nicht das geistige Leben des Ordens betreffen. So begann Heinrich die Regel des Ordens umzuarbeiten und zu vereinheitlichen: Er behielt weitestgehend die Templerregel für den Kriegsdienst und die Johanniterregel für den Dienst an den Kranken bei, fasste die Regel jedoch kürzer und präziser als zuvor. Vor allem passte er die Regel aber den neuen Verhältnissen in Preußen an.
Die älteste erhaltene Abschrift dieser Regel stammt aus dem Jahr 1264. Neben der Bibel war die Regel, das so genannte Ordensbuch, die wichtigste Schrift des Deutschen Ordens. Das Ordensbuch, welches in jeder Kommende, das heißt in jedem Haus des Ordens vorhanden sein musste, bestand aus vier Teilen. Der erste Teil, der Prolog, beschrieb die Entstehungsgeschichte des Deutschen Ordens und gab eine theologische Begründung für das Ordensleben. Der zweite Teil beinhaltete die Regel, in ihr enthalten waren die drei Mönchsgelübde, die Observanzen für die Krankenpflege und die Regeln für das Gemeinschaftsleben der Mönche. Im dritten Teil waren die Gesetze des Ordens zusammengefasst, dabei handelte es sich um Vorschriften für das Leben in der Gemeinschaft. Der letzte Teil, die Gewohnheiten, erläutert die Verfassung und die Hierarchie des Ordens, regelte die Befugnisse der einzelnen Ämter im Allgemeinen, sowie im Fall des Krieges.
Wappen: in einem silbernen (weißen) gevierten Schild in Feld 1 und 4 ein durchgehendes schwarzes Kreuz belegt mit einem goldenen Krückenkreuz; in Feld 2 und drei zwei schwarze Leoparden übereinander. Auf dem Helm mit schwarz-silberner Decke ein wie der Schild bezeichnetes Schirmbrett.
Quellen: 800 Jahre Deutscher Orden, Bertelsmann Lexikon Verlag, Germanisches National Museum Nürnberg, 1990. Hans-Georg Böhm, Hochmeisterwappen des Deutschen Ordens 1198-1618, Fränkische Nachrichten Druck- und Verlags GmbH, Tauberbischofsheim 1990. Ingo F. Walther, Codex Manesse. Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift. Frankfurt am Main 1988. Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia.