Die ursprünglich bergischen, seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Niedersachsen ansässigen Freiherren von Hammerstein beanspruchen, vom Konradiner Otto von Hammerstein (um 975 bis 1036) abzustammen, der sich nach seiner Burg Hammerstein (am Rhein) benannte. Laut Gerhart Werner soll Otto von Hammerstein, als er wegen der Auseinandersetzungen um seine Ehe (Hammersteiner Ehestreit) auf der Flucht war, bei den Grafen von Berg Schutz gesucht haben; darüber hinaus soll er einen Zinshof der Abtei Werden östlich von Wülfrath erworben haben, der den Namen Hammerstein erhielt. Dieser Zinshof war jedenfalls später der Stammsitz der Freiherren von Hammerstein. Eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Otto von Hammerstein und den späteren Freiherren von Hammerstein kann genealogisch jedoch nicht belegt werden, ebenso wenig zu den später auf der Burg Hammerstein nachgewiesenen und um 1400 erloschenen Burggrafen von Hammerstein.
Für die Freiherren von Hammerstein bildete das Gut bei Wülfrath jedoch nur einen Durchgangspunkt. Später bauten sie sich einen festen Adelssitz in Sonnborn an der Wupper, Haus oder Rittergut Hammerstein als Stammhaus. Die Stammreihe beginnt mit dem um 1370 geborenen und 1419 auf Hammerstein urkundlich erwähnten Johann von Hammerstein, der 1416 Amtmann in Solingen war. 1412 siegelte dieser bereits mit dem Kirchenfahnenwappen. Hohe Ämter wurden ihnen vom Herzog von Berg übertragen. Im Amt Hückeswagen erwarben Mitglieder der Familie den Hof Wolfsoege, der seither auch als „Hammersteinsoege“ bekannt war, und bauten dort, ebenfalls an der Wupper, einen weiteren Herrensitz.
Hans Adam von Hammerstein-Gesmold (1571/79–1653) heiratete Elisabeth von Saldern zu Equord (östlich von Hannover) und übernahm deren Familienbesitz. Georg Christoph von Hammerstein (1624–1687), Hofmarschall des Osnabrücker Fürstbischofs Ernst August I., kaufte 1662 Burg Scheventorf im Gebiet der heutigen Stadt Bad Iburg und erwarb auch die benachbarte Schleppenburg. Beide tauschte er 1664 bei Ernst August I., der seine Ländereien um seine Residenz Schloss Iburg erweitern wollte, gegen Gut und Schloss Gesmold östlich von Osnabrück ein. Dort war 1544 bis 1559 ein Wohnturm zum heutigen Renaissanceschloss erweitert worden. Georg Christoph von Hammerstein wurde später Geheimer Rat in braunschweigisch-lüneburgischen Diensten, Großvogt zu Celle sowie Drost der Ämter Grönenberg, Wittlage und Hunteburg. Er hatte für Ernst August I. bereits 1658 die Verhandlungen zur Eheschließung mit Sophie von der Pfalz geführt. 1673 erwarb der schwedische Generalmajor Friedrich Christoph von Hammerstein-Gesmold (1608–1685) das Rittergut und Schloss Apelern (westlich von Hannover). 1682 kaufte Christian Günther von Hammerstein das Rittergut Loxten im nördlichen Osnabrücker Land und errichtete ein Herrenhaus im niederländischen Barockstil. Erst 1811 verkaufte die Gesmolder Linie das Rittergut Hammerstein in Sonnborn an der Wupper.
Die im 10. Jahrhundert errichtete Reichsburg Hammerstein am Rhein war einst Sitz der Burggrafen von Hammerstein gewesen, Nachfahren – oder zumindest Besitznachfolger – des 1036 verstorbenen Konradiners Otto von Hammerstein; die beiden Linien der Burggrafen waren 1398 bzw. 1410 erloschen. 1893 erwarb der Familienverband der Freiherren von Hammerstein im Hinblick auf die vermutete Abstammung diese Ruine und den in Oberhammerstein gelegenen zugehörigen Burgmannshof; beide gehören dem Familienverband bis heute.
Nach Retzow bei in Mecklenburg kam ein Zweig der Gesmolder Linie im Jahr 1787. Dort wurde um 1800 das noch erhaltene große klassizistische Herrenhaus erbaut. Bereits 1917 wurde ein erheblicher Teil des Gutes für den Bau eines Militärflugplatzes enteignet, der Resthof mit dem Herrenhaus 1926 verkauft. Im Einschreibebuch des Klosters Dobbertin befinden sich 27 Eintragungen von Töchtern der Familie von Hammerstein von 1793 bis 1907 aus Retzow, Gesmold und Hülseburg zur Aufnahme in das adelige Damenstift im Kloster Dobbertin.
Bis heute befinden sich die niedersächsischen Rittergüter Gesmold, Loxten, Apelern, Bockel und Steinhorst im Familienbesitz, seit 1893 auch die Ruine der Burg Hammerstein (am Rhein) mit dem zugehörigen Burgmannshof in Oberhammerstein. Seit 1983 ferner das oberbayerische Schloss Aufhausen.
Das Stammwappen der Freiherren von Hammerstein zeigt nach Hupp in Silber drei (2/1) goldenbefranste rote Kirchenfahnen mit je drei goldenen Ringen. Auf dem Helm mit rot-silberner Decke ein roter Hut dessen Hermelinstulp mit den drei Kirchenfahnen an goldenen Kreuzstäben besteckt ist.
Durch königlich hannoversche Kabinettsorder vom 5. März 1816 wurde der Familie gestattet, das Wappen der Burggrafen von Hammerstein dem bis dahin allein geführten Stammwappen hinzuzufügen.
Das Hammersteiner Burggrafenwappen zeigt in Rot drei silberne Hämmer mit goldenen Stielen. Auf dem Helm mit rot-silberner Decke ein schwarzer Hut mit silbernem Aufschlag, besteckt mit einem schwarzen Flug, der auf den Außenseiten mit einem Hammer belegt ist. Im Wappenbuch des Conrad Grünenberg von 1483 ist als Helmzier ein aufrechter Hammer besteckt mit Pfauenfedern abgebildet. Die ältere 1398 erloschene Linie der Burggrafen von Hammerstein führte drei rote Hämmer im goldenen Schild, die jüngere Linie, die 1410 ausstarb, drei weiße Hämmer im roten Schild. Das Wappenbild mit den drei Hämmern findet sich auch in abgewandelter Form in Adels- und Ortswappen wieder.
Quellen: O. Hupp, Münchener Kalender von 1927. Mittheilungen des Heraldischen Vereins „Zum Kleeblatt“ in Hannover 1890. Redigirt von H.Ahrens, Druck von Carl Küster. Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988. Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia