Droste zu Vischering ist der Name eines westfälischen Adelsgeschlechts. Die Droste zu Vischering gehören zum Uradel des Hochstifts Münster und zählen zu den bedeutendsten Familien des Münsterlandes. Gräfliche und freiherrliche Zweige der Familie bestehen bis heute fort.
Die Droste zu Senden sind eines Stammes und Wappens mit denen zu Vischering. Die Freiherren Droste zu Senden existieren ebenfalls bis heute.
Keine Stammesverwandtschaft besteht jedoch zu weiteren westfälischen Geschlechtern mit dem Namen Droste, wie den Droste zu Erwitte und den Droste zu Hülshoff.
Ursprünglich nannte sich die Familie von Wulfheim. Das Geschlecht erscheint urkundlich erstmals im Jahr 1170 mit dem bischöflich-münsterischen Drosten Albertus dapifer. Er ist eventuell identisch mit dem Truchsess des Bischofs von Münster Albrecht von Wulfheim, der 1173 an der Fürstenversammlung in Goslar für Münster teilnahm und mit dem die Stammreihe beginnt. Die Familie von Wulfheim nannte sich nach ihrem Besitz Wulfen bei Lembeck.
Der Truchsess, im nördlichen Deutschland meist Drost genannt, war ein hoher Verwaltungsbeamter eines Fürsten (hier der Bischöfe von Münster als Landesherren im Hochstift Münster) und war als solcher für die Verwaltung fürstbischöflicher Güter und Ländereien zuständig.
1271 errichtete Gerhard von der Mark, Bischof von Münster, die Burg Vischering, um nach Auseinandersetzungen mit der Adelsfamilie Wolf von Lüdinghausen seine Ansprüche auf Lüdinghausen zu festigen. Die aufrührerischen Lüdinghausener Brüder hatten etwas südlich der Burg Lüdinghausen wohl ohne Einverständnis des Bischofs die Burg Wolfsberg errichtet und so ließ Bischof Gerhard kurz vor 1271 die Burg Vischering als Zwingburg auf einer etwa 80 Meter langen Sandinsel in einem Steverarm erbauen, um die landesherrlichen Rechte des Bistums zu sichern. Mit einer Urkunde vom 25. Juli 1271 belehnte er seinen Ministerialen Albert (Albrecht) III. von Wulfheim (1268–1315), Drost von Dülmen, mit dem Amt des Drosten auf der Burg Vischering. Ab 1309 nannten sich Mitglieder des Geschlechts daher erstmals Droste zu Vischering und machten die neue Amtsbezeichnung zu ihrem Familiennamen.
Heinrich war der Stammvater der späteren Freiherren und Grafen Droste zu Vischering, die bis heute u. a. auf Burg Vischering, Wasserschloss Darfeld und dem Erbdrostenhof in Münster ansässig sind.
Im Jahre 1414 teilten sich die Brüder Heinrich und Johann Droste zu Vischering den Besitz der Burg Vischering. Während der Münsterischen Stiftsfehde 1450 bis 1457, wurden Teile der Burg verkauft beziehungsweise verpfändet. Ein Teil konnte Gerhard Morrien erwerben, der aber 1473, durch die Heirat seiner Tochter mit Heidenreich von Droste zu Vischering, wieder in den Besitz der Droste zu Vischering gelangte. Haus Beck, bei Recklinghausen, besaßen die Droste zu Vischering seit 1481. Eine Verwandtschaft bestand vermutlich auch zu den Droste zu Beck, die Ende des 15. Jahrhunderts erschienen.
Von 1549 bis 1803 stellte die Familie Droste zu Vischering die Drosten der Ämter Ahaus und Horstmar, die weite Teile des westlichen Münsterlandes umfassten.
Johann Droste der Ältere war Mitglied des Kölner Domkapitels und 1583 maßgeblich an der Absetzung des zum Protestantismus übergetretenen Kölner Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg beteiligt. Auch im Stift Münster erwiesen sich die Mitglieder der Familie als Anhänger des katholischen Glaubens: Heidenreich Droste V. (* 1540; † 1620) und Heidenreich Droste VI. (* 1580; † 1643) waren treue Parteigänger der Bischöfe Ernst von Bayern und Ferdinand von Bayern, denen der Adel des Territoriums ansonsten in überwiegender konfessioneller Opposition gegenüberstand. Im Domkapitel von Münster gelang vielen Herren Droste zu Vischering ein beachtlicher Aufstieg: Heinrich (* 1540, † 1620) stieg bis zum Domscholaster und Statthalter auf, Adolf Heinrich († 1650) bis zum Dompropst. Gottfried († 1652) und Adolf Heidenreich († 1724) erreichten das Amt des Domkantors, Goswin († 1680) das Amt des Dombursars; Adolf Heinrich († 1666) blieb einfacher Domherr. Auch Heidenreich Ludwig († 1723) stieg bis zum Domscholaster auf. Alle Genannten waren allerdings mehrfach präbendiert und besaßen noch Dompräbenden in Osnabrück und/oder Paderborn. Der Malteserritter Gottfried Droste zu Vischering (Großprior) war bis 1683 Komtur der Kommenden Colmar und Soultz-Haut-Rhin im weit entfernten Elsass sowie Malteser-Großprior und Fürst der Herrschaft Heitersheim. Auch während des 18. Jahrhunderts gelangten weitere Mitglieder der Familie zu hohen geistlichen Würden in den westfälischen Dom- und Hochstiften.
1680 erwarb der Dombursar Goswin Droste zu Vischering das Wasserschloss Darfeld, das nach seinem Tod 1690 an die Stammlinie zu Vischering fiel, die es bald zu ihrem Hauptsitz machte. Bis heute ist Schloss Darfeld Wohnsitz der jeweiligen Erbdrosten geblieben. 1707 heiratete Maximilian Heidenreich Maria Antonia/Gaudentia Wilhelmina Josefa zu Büren und Ringelstein von Schenking zu Beveren und Asbeck (1687–1718), welche den umfangreichen Gutsbesitz ihrer Mutter Antoinette in die Ehe mitbrachte, u. a. Haus Vorhelm und Haus Bevern.
Anna Brigitta Droste zu Vischering, eine Tochter von Maximilian Heidenreich (1684–1751), heiratete 1729 Heinrich Johann I. Droste zu Hülshoff aus der bis dahin nicht verwandten Familie Droste zu Hülshoff und wurde u. a. die Mutter des Deutsch-Ordenskomturs und Gouverneurs von Münster Heinrich-Johann von Droste zu Hülshoff, und eine Urgroßmutter der Dichterin Annette von Droste-Hülshoff.
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war Clemens August Maria Droste zu Vischering, Erbdrost zu Münster, mit Sophie Alexandrine von Droste zu Erwitte, aus dem Haus Füchten, verheiratet. Ihrer Ehe entstammten zwei Töchter und sieben Söhne: Kaspar Maximilian (* 1770; † 1846) wurde Bischof von Münster und Domherr zu Halberstadt; Clemens August (* 1773; † 1845) wurde 1838 Erzbischof von Köln; Franz war Domherr zu Münster und Hildesheim sowie theologischer Autor; Max Heidenreich war mit Regina Freiin von und zu Padberg, Erbin der Padbergischen Besitzungen im Kreis Brilon, vermählt und begründete die Linie der Droste von Vischering-Padberg, ansässig auf Padberg-Unterhaus und seit 1878 auf Schloss Padberg.
Adolf Heidenreich († 1776), Erbherr der Droste-Vischeringschen Familiengüter, ließ von 1753 bis 1757 den Erbdrostenhof in Münster von Johann Conrad Schlaun erbauen; er war in erster Ehe verheiratet mit einer Gräfin von Merveldt und nach ihrem Tod in zweiter Ehe mit Maria Caroline Gräfin von Nesselrode-Reichenstein. Aus erster Ehe entstammte Graf Maximilian und aus zweiter Ehe Graf Felix. Beide setzten den Stamm in einer älteren und einer jüngeren Linie fort (siehe unten: Droste-Nesselrode).
Folgende Güter befanden (oder befinden) sich im Besitz der Linie Droste zu Vischering:
Burg Vischering (seit 1271), Wasserschloss Darfeld (seit 1680), Haus Lütkenbeck (seit Ende 17. Jh.), Haus Bevern (seit 1707), Haus Asbeck (seit 1731), der Erbdrostenhof in Münster (seit 1753), Haus Vorhelm (1707 bis 1974), Haus Holtwick (1600–1995), Burg Kakesbeck (1322 bis 1384 und erneut von 1738 bis Mitte 20. Jh.), Haus Rockel bei Darfeld (1817–2000), Haus Visbeck (1656-20. Jh.), Haus Weersche in Osterwick (bis 20. Jh.), Haus Vehoff in Handorf (Münster), Haus Mengede (ab 1765, aufgesiedelt als Droste-zu-Vischering-Siedlung in Dortmund) und Langen.
Die jüngere Linie Droste-Nesselrode (siehe unten) erbte 1824 die Herrschaft Reichenstein und besaß bis 1974 das Schloss Herten sowie ab 1909 das Kloster Merten; sie ist bis heute ansässig auf Burg Herrnstein und Burg Merten an der Sieg.
Im Königreich Hannover waren Brandlecht, Caldenhoff, Haselünne und Lengerich im Besitz bzw. Teilbesitz der Familie. Im Königreich der Niederlande war die Linie zu Saesfeld besitzlich.
Heidenreich Droste zu Vischering, Herr auf Vischering, Erbdrost des Bistums Münster und Drost zu Horstmar und Ahaus, wurde am 21. Januar 1670 zu Wien in den Freiherrenstand erhoben.
Am 30. Oktober 1826 erhielt Adolph Heidenreich Freiherr Drost zu Vischering, Fideikommissherr auf Vischering und Erbdrost des Fürstentums Münster, von König Friedrich Wilhelm III. zu Berlin den preußischen Grafenstand. Im Jahre 1840 wurden die Erbämter vom preußischen König als Titel für die betreffenden Familien nochmals bestätigt, eine eigentliche Amtsfunktion hatten sie aber damals nicht mehr.
Das Stammwappen zeigt in Rot einen silbernen Schild. Auf dem Helm mit rot-silberner Decke zwei Büffelhörner, das rechte silbern, das linke rot.
Quellen: Siebmachers Wappenbuch von 1605. O. Hupp, Münchener Kalender von 1901. Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988. Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia.