Berlepsch ist der Name eines alten, ursprünglich niedersächsischen Adelsgeschlechts. Die Familie, deren Zweige zum Teil bis heute bestehen, gehört zum Uradel im Leinegau. Später gelangten die Herren von Berlepsch vor allem in Hessen, aber auch in Thüringen, Sachsen und Westfalen zu Besitz und Ansehen. Die Familienmitglieder mit Grundbesitz in Hessen sind bis in die Gegenwart in der Althessischen Ritterschaft immatrikuliert.
Erstmals erwähnt wird das Geschlecht mit Cunradus de Berleibisin in einer am 25. Februar 1233 ausgestellten Urkunde. In ihr ist Konrad einer der Zeugen der von Landgraf Konrad von Thüringen erteilten Zustimmung, dass das Kloster Spieskappel Güter nach Leimsfeld und in die heutige Wüstung Snegelbiz nach Waldrecht verpachte und die in landgräflicher Jurisdiktion gelegenen Güter von gewissen Leistungen befreie. Die ununterbrochene Stammreihe der Familie beginnt mit dem Ritter Konrad von Berlepsch († 1271) und dem Knappen Theodrich von Berlepsch († vor 1266), dem Sohn seines Bruders. In einer urkundlichen Verzichtserklärung von 1284 (der dargestellte Sachverhalt der Urkunde geschah wohl mindestens 18 Jahre zuvor, da der Zeitpunkt, auf den die Urkunde datiert wird, nach dem Tod beider Ritter ist, die auch Siegler der Urkunde sind), der gemäß der Urkunde eine Bedrängnis des Konvents des Frauenklosters Weißenstein durch beide Ritter (von Berleipse) wegen einem und zwei halber Zehnten (zu Oberwehlheiden, Niedervellmar und Obersimmershausen) vorausging, sind unter anderem ein Graf Albert von Wallenstein, Graf Burchard von Ziegenberg, Conrad von Wehren, Eckehard von Felsberg, Theoderich von Elben, Heinrich von Rengshausen, Conrad von Bartherode, Ludwig von Blumenstein, Conrad von Weimar und Wernher von Geismar als Siegler bzw. Zeugen genannt. Ältere Schreibweisen des Namens waren auch Berleibisin, Berleybischin und Berlevessen.
Namen gebendes Stammhaus war Berlevessen, heute Barlissen, ein Ortsteil der Gemeinde Jühnde in Süd-Niedersachsen im Landkreis Göttingen. 1297 kündigte Herzog Albrecht der Feiste von Braunschweig in einem Versprechen an Göttingen an, die Burg zerstören zu lassen. Mitte des 14. Jahrhunderts, wohl nach dem Tod Herzog Albrechts 1318 zerstörten hessische Truppen die Burg.
Die Linie mit dem Sittichwappen Berlips (Nachfahren von Theoderich) ließ sich daraufhin im Schloss Ziegenberg nieder, während die der Berleves-Linie mit dem Sparrenwappen (Nachkommen von Theoderichs Onkel Konrad) teilweise auf dem etwa 200 Jahre zuvor von einem Berlepsch errichteten Schloss Arnstein und ab 1338 teilweise auf Bischoffshausen jeweils zum Lehen unterkamen.
Späterer Stammsitz wurde das um das Jahr 1370 (Baubeginn 1368) von Arnold von Berlepsch (Berleves) errichtete Schloss Berlepsch bei Witzenhausen an der Werra.
1392, nachdem Hans von Berlepsch, der Sohn Arnolds von Berlepsch, ohne männliche Nachkommen verstorben war, brachte sich Tilo von Berlepsch aus Ziegenberg, Arnolds Onkel vierten Grades, gegen den Willen des Landgrafen Heinrich II. in Besitz der Burg, woraufhin sie im Jahr 1400 durch hessische Truppen zerstört und wiederaufgebaut wurde. Vorherige Einigungsversuche, die erst auf mündliche Botschaften des Landgrafen nach unbeantworteten Briefen zustande kamen (Thilo von Berlepsch konnte wohl weder lesen noch schreiben), ließ Tilo von Berlepsch nichts bewirken, wie Georg Landau 1842 schilderte.
1461 wurde das Schloss Berlepsch von Sittich von Berlepsch im Tausch gegen die Burg Sensenstein vom hessischen Landgrafen Ludwig II. zurückerlangt. Ritter Sittich von Berlepsch ließ sie daraufhin mit Mauern, Türmen und Zwingern verstärken. In der Zwischenzeit hatten die von Lauerbach das Schloss besessen.
Spätestens im Jahr 1605 von Johann Siebmacher wurde das Geschlecht, das zu diesem Zeitpunkt nur noch aus der Linie der Berlips bestand, in der Literatur das erste Mal als Berlepsch bezeichnet.
Das Schloss Berlepsch ist bis heute in Familienbesitz.
Die im vorherigen Kapitel genannten Standeserhebungen werden hier nicht mehr aufgeführt.
Am 27. August 1869 zu Berlin erhielt Karl Friedrich von Berlepsch den preußischen Grafenstand nach dem Recht der Erstgeburt (Primogenitur) am Besitz des Majorats Berlepsch. Am 18. September 1878 zu Potsdam Neues Palais ist dem Nachgeborenen des ersten Grafen die Führung des Freiherrentitels durch Allerhöchste Kabinettsorder gestattet.
Hans von Berlepsch, königlich preußischer Landrat und späterer Staatsminister, erhielt zusammen mit seinem Bruder Richard von Berlepsch, königlich sächsischer Premierleutnant außer Dienst, am 24. Februar 1876 zu Berlin durch Heroldsamtsreskript, eine preußische Anerkennung zur Führung des Freiherrentitels. Ebenfalls eine preußische Anerkennung zur Führung des Freiherrentitels erhielt Rudolf von Berlepsch auf Seebach und Großgottern im Landkreis Langensalza, am 5. Oktober 1881 zu Baden-Baden durch Allerhöchste Kabinettsorder.
Am 26. Februar 1909 zu Dresden wurde Hans von Berlepsch, königlich-sächsischer Kammerherr, Major zur Disposition und Hofmarschall des Prinzen Johann Georg von Sachsen, in den königlich-sächsischen Freiherrenstand erhoben. Eine Eintragung in das sächsische Adelsbuch unter der Nummer 341 erfolgte am 12. November 1910. Am 15. November 1910 wurde Otto Berlepsch, Bahnmeister, in das königlich-sächsische Adelsbuch unter der Nummer 342 eingetragen.
Das Stammwappen zeigt in Gold fünf (2,2,1) rot bewehrte grüne Sittiche mit roten Halsbändern. Auf dem Helm mit rot-goldener Decke zwei schräg nach außen geneigte rote Kürissprügel, besetzt oben je mit einer silbernen Kugel, darauf ein schwarzer Hahnenfederbusch.
Quellen: Siebmachers Wappenbuch von 1605. O. Hupp, Münchener Kalender von 1915. Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988. Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia.