Adelsheim (früher Alletzheim, Adol(t)zheim) ist der Name eines alten fränkisch-schwäbischen Adelsgeschlechts. Angehörige der Familie waren Gefolgsleute der Grafen von Dürn. Sie führten noch im 13. Jahrhundert von ihrem ursprünglichen Sitz in Dürn den Namen, was später manchmal zu genealogischen Verwechslungen mit den jüngeren Söhnen des gräflichen Hauses führte. Poppo von Duren (auch Düren), 1298 erstmals urkundlich erwähnt, erwarb Anfang des 14. Jahrhunderts die freieigene Herrschaft Adelsheim und Teile der Herrschaft Sennfeld. Er errichtete die Burg Adelsheim, von der seine Nachkommen den Namen führten.
Das Geschlecht erscheint dann erstmals mit Hans von Adelsheim 1324 urkundlich unter dem neuen Namen. Die Brüder Beringer und Poppo von Adelsheim, beide nannten sich bereits Ritter, übergaben 1347 das Eigentum ihrer Burg und Stadt Adelsheim und ihren Anteil an der Feste Herbolzheim dem Bischof von Würzburg und nahmen es gleichzeitig von ihm wieder zu Mannlehen. Das förmliche Stadtrecht erhielten die Herren von Adelsheim im Jahre 1374 von Kaiser Karl IV. für alle Leute, die unter ihrer Burg zu Adelsheim wohnten oder später dort wohnhaft wurden. Goetz von Adelsheim wurde 1480 Unterlandvogt im Elsass und erhielt Schloss Wasselnheim bei Straßburg als Reichslehen, das jedoch seine Söhne bereits 1496 an die Stadt Straßburg verkauften.
Von 1550 bis zum Ende des 17. Jahrhunderts zählten die Herren von Adelsheim, wegen des Besitzes bzw. Teilbesitzes von u. a. Edelfingen, Binau (1714 bis 1763), Laudenberg (2. Hälfte 15. Jh.), Sennfeld, Volkshausen (hälftiger Anteil als würzburgisches Lehen), Wachbach, Hachtel und Dörtel, zur Reichsritterschaft im Ritterkanton Odenwald des fränkischen Ritterkreises. Im 16. Jahrhundert waren sie auch im Ritterkanton Rhön-Werra immatrikuliert.
Johann Friedrich von Adelsheim, Ritterrat im Kanton Odenwald, erhielt 1717 von Kaiser Karl VI. für sich und seine Nachfolger den Titel kaiserlicher wirklicher Rat. Der Freiherrenstand der Familie wurde 1830 bei der Eintragung in die Adelsmatrikel des Königreiches Bayern anerkannt. Das Geschlecht existiert heute mit dem Namen Freiherr von Adelsheim von Ernest (Vereinrechtlich-adelsrechtliche Nichtbeanstandung einer Adoption durch Beschluss des Ausschusses für adelsrechtliche Fragen von 1951) mit einem gemehrten Wappen von 1951 (von Ernest | von Adelsheim).
Das Stammwappen zeigt in Silber ein schwarzes stehendes Steinbockhorn, das untere Ende kleeblattförmig. Auf dem Helm mit schwarz-silberner Helmdecke zwischen zwei schwarz-silbern geteilten Steinbockshörnern ein bekrönter schwarz bekleideter Frauenrumpf.
Quellen: Otto Hupp, Münchener Kalender 1922. Scheiblersches Wappenbuch (15. Bis 17. Jahrhundert). Johann Siebmachers Wappen-Buch, Faksimile- Nachdruck von 1772, Battenberg Verlag, München 1975. Ingo F. Walther, Codex Manesse, Die Miniaturen der Großen Heidelberger Liederhandschrift, Frankfurt am Main 1988. Nachrichtenportale im Internet: Wikipedia.